§ 1 Allgemeines
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Luehrsen Heinrich GmbH (im Folgenden “Agentur”) und ihren Kunden (im Folgenden “Kunde”).
- Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, sofern die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
- Die AGB der Agentur gelten auch für zukünftige Aufträge des Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt hat und dieser von der Agentur entweder schriftlich bestätigt wurde oder die Agentur erkennbar mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.
§ 3 Leistung und Honorar
- Die Agentur hat Anspruch auf Vergütung für jede von ihr erbrachte Leistung. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
- Kosten für Leistungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstehen, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Auf diese Drittleistungskosten erhebt die Agentur einen Aufschlag von 15%.
- Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Der Kunde hat alle Barauslagen und Nebenkosten, die der Agentur im Rahmen der Auftragserfüllung entstehen, zu erstatten.
- Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Bei einer Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 20% wird der Kunde von der Agentur rechtzeitig informiert. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Auftrag anzupassen oder zu kündigen.
- Nicht umgesetzte Arbeiten, Konzepte oder Entwürfe sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ebenfalls zu vergüten, soweit sie im Rahmen des erteilten Auftrags entstanden sind.
§ 4 Zahlung
- Rechnungen der Agentur sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs schuldet der Kunde der Agentur Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt der Agentur vorbehalten.
- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten behält sich die Agentur das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
- Sonderleistungen und Nebenkosten, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert berechnet.
- Der Kunde kann gegenüber Forderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
§ 5 Dienstvertrag und Einzelwerk-Regelungen
- Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Agentur stellt grundsätzlich einen Dienstvertrag dar, bei dem die Agentur verpflichtet ist, die vereinbarten Leistungen wie Konzeption, Gestaltung, Planung und Umsetzung im Rahmen des Auftrags zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, für diese Leistungen der Agentur das vereinbarte Honorar zu entrichten.
- Ausnahmsweise können einzelne Posten des Angebots als Werkverträge behandelt werden, sofern diese pauschal bepreist und ausdrücklich als Einzelwerk deklariert sind. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Werkverträge entsprechend.
- Die Agentur ist bestrebt, die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und im Interesse des Kunden auszuführen, wobei die Erbringung der Dienstleistungen im Einklang mit den im Vertrag festgelegten Bedingungen und Anforderungen erfolgt.
§ 6 Termine
- Die Agentur ist bestrebt, vereinbarte Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen einzuhalten.
- Im Falle der Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist hat der Kunde der Agentur eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist und weiterer Nichteinhaltung des Termins oder der Frist stehen dem Kunden gesetzliche Rechte, wie z.B. Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz, zu.
§ 7 Rücktrittsrecht der Agentur
- Die Agentur hat das Recht, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: a) der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist seinen vertraglichen Verpflichtungen, wie z.B. Zahlung oder Mitwirkungspflichten, nicht nachkommt; b) der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften oder die vertraglich vereinbarten Bedingungen verstößt, und trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung keine Besserung eintritt; c) die Erbringung der vertraglichen Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die nicht von der Agentur zu vertreten sind, unmöglich oder unzumutbar wird.
- Im Falle des Rücktritts der Agentur aufgrund eines wichtigen Grundes sind bereits erbrachte Leistungen vom Kunden zu vergüten. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
§ 8 Mitwirkungspflicht
- Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Zugängen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
- Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden, kann die Agentur eine angemessene Anpassung der vereinbarten Termine und Entgelte verlangen. Der Kunde hat in diesem Fall der Agentur die durch die Verzögerung entstandenen Mehraufwendungen und Schäden zu ersetzen, soweit er die Verzögerung zu vertreten hat.
§ 9 Genehmigung, Prüfung und Mängelanzeige
- Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt zu prüfen und gegebenenfalls freizugeben.
- Stellt der Kunde Mängel an den erbrachten Leistungen fest, hat er diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Leistungen, schriftlich gegenüber der Agentur anzuzeigen. Andernfalls gelten die Leistungen als genehmigt.
- Im Falle einer berechtigten Mängelanzeige hat die Agentur das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung der beanstandeten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
- Rechtliche Prüfungen der Agenturleistungen, beispielsweise im Hinblick auf Marken- oder Urheberrechtsverletzungen, erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten.
§ 10 Präsentationen und Pitches
- Präsentationen, die von der Agentur im Rahmen der Akquise oder im Rahmen eines Pitches erstellt werden, sind zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Erhält die Agentur nach einer Präsentation oder einem Pitch nicht den Auftrag, bleiben sämtliche Leistungen, wie Konzepte, Entwürfe und sonstige Arbeitsergebnisse, im Eigentum der Agentur. Dem Kunden ist die Nutzung dieser Leistungen in jeglicher Form untersagt.
§ 11 Eigentumsrecht und Urheberschutz
- Sämtliche von der Agentur erbrachten Leistungen und bereitgestellten Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte verbleiben bei der Agentur oder dem jeweiligen Urheber. Der Kunde erwirbt lediglich das Nutzungsrecht an diesen Leistungen und Materialien im vertraglich vereinbarten Umfang.
- Der Kunde ist verpflichtet, eventuell erforderliche Rechte von Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Agenturleistungen selbständig zu beschaffen.
- Änderungen an den Leistungen der Agentur, einschließlich des Urheberrechts, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und des Urhebers zulässig.
- Für die Nutzung der Agenturleistungen über den vereinbarten Umfang hinaus ist die Zustimmung der Agentur erforderlich, ebenso wie eine angemessene Vergütung für die Erweiterung der Nutzungsrechte.
- Nach Beendigung des Vertrages mit der Agentur ist für die weitere Nutzung der Agenturleistungen die Zustimmung der Agentur erforderlich.
§ 12 Kennzeichnung und Referenznutzung
- Die Agentur ist berechtigt, ihre erbrachten Leistungen für den Kunden, die zu irgendeinem Zeitpunkt öffentlich zugänglich waren oder sind, als Referenzprojekt zu nutzen und in angemessener Weise darauf hinzuweisen, beispielsweise in ihrem Portfolio, auf ihrer Webseite oder in anderen Marketingmaterialien.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entgelt oder Vergütung für die Nutzung seiner Projekte als Referenzen durch die Agentur, solange die Nutzung auf Arbeiten beschränkt ist, die zu irgendeinem Zeitpunkt öffentlich zugänglich waren oder sind.
§ 13 Gewährleistung und Schadenersatz
- Der Kunde ist verpflichtet, Reklamationen bezüglich Mängeln an den erbrachten Leistungen der Agentur innerhalb von drei Tagen nach Erhalt schriftlich zu melden.
- Im Falle einer berechtigten Reklamation hat die Agentur das Recht auf Nacherfüllung, indem sie den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Leistung erbringt.
- Sollte die Agentur für Mängel an ihren Leistungen haftbar gemacht werden, so ist ihre Haftung auf die Höhe des für die mangelhafte Leistung vereinbarten Honorars begrenzt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Herabsetzung des Honorars verlangen (Minderung). Weitere gesetzliche Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
§ 14 Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die aufgrund von Garantien oder Zusicherungen entstanden sind.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- In allen anderen Fällen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.
- Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Zusammenhang mit den von der Agentur erbrachten Leistungen verantwortlich. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften durch den Kunden entstehen, und hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese nur im gesetzlich zulässigen Rahmen zu verwenden.
- Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
§ 16 Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Bei der Entscheidung über die Zustimmung sind die berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei angemessen zu berücksichtigen.
§ 17 Kündigung
- Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen.
- Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt oder wenn Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.
- Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen abzurechnen. Der Kunde hat die vereinbarten Vergütungen für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen der Agentur zu entrichten.
§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur.
- Als Gerichtsstand wird das örtlich und sachlich zuständige Landgericht am Sitz der Agentur vereinbart. Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu verklagen.
§ 19 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie der kollisionsrechtlichen Normen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB).
§ 20 Änderungen der AGB
- Die Agentur behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website der Agentur einsehbar.
- Bestandskunden sind verpflichtet, bei Neuaufträgen selbstständig die aktuellsten AGB der Agentur zu überprüfen. Durch die Auftragserteilung gelten die zum Zeitpunkt des Neuauftrags gültigen AGB als akzeptiert, unabhängig von vorherigen Vereinbarungen.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame, undurchführbare oder nichtige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken in diesen AGB.
Für unsere Service Verträge gelten ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.